@na11 Prinzipiell ja, aber: "Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 darf trotz Musik- und Tanzverbots am #Karfreitag gefeiert werden – sofern das Fest Ausdruck einer weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem Christentum ist."
Also komm doch zur #Heidenspaß-Party in der "The Keg Bar" in #München - ab 19:00 Uhr gehts los:
https://bfg-muenchen.de/node/3070
#Humanismus #Atheismus #Weltanschauungsfreiheit #Versammlungsfreiheit #BundfürGeistesfreiheit #GiordanoBrunoStiftung